Warum ohne Dokumentation fast nichts geht
„Mobbing“ ist im deutschen Recht kein eigener Tatbestand. Arbeitsgerichte prüfen stattdessen, ob jemand systematisch und über längere Zeit angefeindet, schikaniert oder ausgegrenzt wurde. Das Wort „systematisch“ ist der Kern: Sie müssen nicht einen Vorfall belegen, sondern ein Muster. Und ein Muster lässt sich nur zeigen, wenn die einzelnen Vorfälle mit Datum und Inhalt festgehalten sind.
Das gilt nicht erst vor Gericht. Auch Betriebsrat, Personalabteilung, Beschwerdestelle oder Ihre Ärztin können nur mit dem arbeiten, was Sie konkret schildern. „Die mobben mich seit Monaten“ ist schwer greifbar. „Am 12. März hat mich mein Teamleiter vor sechs Kollegen als unfähig bezeichnet – zum dritten Mal in vier Wochen“ ist es nicht.
Was in ein Mobbing-Tagebuch gehört
- •Datum und Uhrzeit des Vorfalls – und getrennt davon, wann Sie ihn notiert haben.
- •Wer beteiligt war: Wer hat gehandelt, wer war anwesend, wer könnte es bezeugen?
- •Was genau passiert ist – beschreibend statt wertend. Aussagen möglichst wörtlich, in Anführungszeichen.
- •Wo es passiert ist: Büro, Besprechung, Mail, Chat, Telefon.
- •Wie Sie reagiert haben und was danach geschah.
- •Die Folgen für Sie: Schlafprobleme, Arztbesuch, Krankschreibung, entzogene Aufgaben.
- •Belege: Mails, Chatnachrichten, Kalendereinträge, Arbeitsanweisungen – gesichert und im Eintrag vermerkt.
Vorlage: So kann ein Eintrag aussehen
Sie brauchen kein spezielles Formular. Eine Tabelle mit diesen fünf Spalten reicht – auf Papier, in einer Tabellenkalkulation oder in einem digitalen Logbuch. Die beiden Beispielzeilen sind erfunden und zeigen nur den Ton: konkret, datiert, ohne Bewertung.
| Datum / Uhrzeit | Was ist passiert? | Beteiligte / Zeugen | Folgen für mich | Belege |
|---|---|---|---|---|
| Mo, 03.03., ca. 9:40 Uhr | Teamleiter M. sagt in der Teamrunde: „Das kann ja nicht mal unsere Praktikantin falsch machen.“ Danach Gelächter. | M.; anwesend: K., S., T. | Habe mich in der Runde nicht mehr geäußert, nachmittags Kopfschmerzen | – |
| Do, 06.03. | Die Einladung zum Projekt-Jour-fixe kommt nicht mehr. Kollegin K. bestätigt, dass alle anderen eingeladen sind. | M.; K. als Zeugin | Information zum Abgabetermin fehlte, Rückfrage beim Kunden nötig | Screenshot Kalender, Chat mit K. |
Die häufigsten Fehler
- •Zu spät anfangen: Viele beginnen erst, wenn sie kurz vor der Krankschreibung stehen. Rekonstruieren Sie frühere Vorfälle so genau wie möglich – und kennzeichnen Sie sie als nachträglich notiert.
- •Bewerten statt beschreiben: „Er ist ein Tyrann“ hilft Ihnen nicht. Was er gesagt und getan hat, schon.
- •Unbedacht Firmendaten sichern: Prüfen Sie, ob Sie dienstliche Unterlagen privat speichern dürfen. Im Zweifel notieren Sie Datum, Absender und Betreff, statt die Mail an Ihre private Adresse weiterzuleiten.
- •Heimlich aufnehmen: Das nichtöffentlich gesprochene Wort ohne Einwilligung aufzuzeichnen ist strafbar (§ 201 StGB). Schreiben Sie stattdessen direkt nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll.
- •Alles an verschiedenen Orten: Notizen im Handy, Zettel in der Schublade, Screenshots in der Galerie – im Ernstfall lässt sich das kaum zusammensetzen. Eine Chronologie, ein Ort.
- •Nur die schlimmen Tage festhalten: Auch Gesprächsversuche und ruhige Phasen gehören hinein. Sie zeigen, dass Sie lösungsbereit waren.
Was Sie mit dem Tagebuch tun können
Das Tagebuch ist kein Selbstzweck. Es ist die Grundlage für die nächsten Schritte – und welche das sind, hängt davon ab, wie verfahren die Lage ist.
- •Das direkte Gespräch – mit der Person selbst oder mit der nächsthöheren Führungskraft. Mit konkreten Vorfällen statt Pauschalvorwürfen.
- •Die Beschwerde: Beschäftigte können sich bei der zuständigen Stelle im Betrieb beschweren, wenn sie sich benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen (§ 84 BetrVG). Geht es um Benachteiligung etwa wegen Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Alter, gibt es zusätzlich die Beschwerdestelle nach dem AGG. Ein Betriebsrat kann Sie dabei unterstützen.
- •Ärztliche und psychologische Hilfe: Ihr Tagebuch hilft auch Ihrer Ärztin oder Ihrem Therapeuten, die Belastung einzuordnen.
- •Anwaltliche Beratung, wenn Sie über Ansprüche oder eine Trennung vom Arbeitgeber nachdenken. Achten Sie auf Ausschlussfristen in Arbeits- und Tarifverträgen – Ansprüche können schon nach wenigen Monaten verfallen.
- •Eine Mediation, wenn beide Seiten weiter zusammenarbeiten wollen und kein starkes Machtgefälle besteht.
Wann Mediation passt – und wann nicht
Ehrlich gesagt: Bei echtem Mobbing mit klarem Machtgefälle ist Mediation selten der erste Weg. Wer systematisch ausgegrenzt wird, braucht zuerst Schutz – durch Arbeitgeber, Betriebsrat oder notfalls das Arbeitsgericht – und keinen Kompromiss mit der Person, die ihn ausgrenzt.
Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist aber Mobbing. Oft steckt ein festgefahrener Konflikt zwischen zwei Menschen dahinter, die sich gegenseitig das Leben schwer machen. Genau dort kann eine Mediation helfen – und genau dort zeigt sich der Wert Ihres Tagebuchs: Sie gehen mit Fakten statt mit Vorwürfen in das Verfahren. Bei medipact läuft eine solche Klärung schriftlich und online, ohne dass Sie der anderen Person gegenübersitzen müssen.
Digital führen: das Konflikt-Logbuch
Sie können Ihr Tagebuch auf Papier führen. Digital hat es zwei Vorteile: Die Einträge sortieren sich von selbst chronologisch, und Sie haben Ihr Protokoll immer dabei – auch direkt nach der Besprechung. Das Konflikt-Logbuch von medipact ist genau dafür gebaut: kostenlos, privat und unabhängig von Ihrem Arbeitgeber. Sie erfassen Vorkommnisse, Gespräche, E-Mails, Nachrichten und Telefonate mit Datum und Wortlaut; Gedanken, die niemand lesen soll, markieren Sie als privates Journal.