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Ratgeber · Trennung & Scheidung

Einvernehmliche Scheidung: Was müssen wir eigentlich alles regeln?

Nicht jede Trennung beginnt mit Eskalation. Manchmal ist es eine gemeinsame Entscheidung: Ihr könnt noch miteinander reden und wollt - oft gerade wegen der Kinder - eine Scheidung, die zügig geht und ohne unnötige Härte abläuft. Und trotzdem steht ihr vor derselben Frage wie jedes andere Paar: Was müssen wir eigentlich alles regeln? Und womit fangen wir an? Dieser Artikel gibt euch den Überblick - und zeigt, an welcher Stelle gerade gutwillige Paare unnötig in Streit geraten.

Veröffentlicht am 1. Oktober 2026 · Aktualisiert am 1. Oktober 2026 · ca. 9 Min. Lesezeit

Die zwei typischen Fehlstarts

Die meisten Paare machen in dieser Lage eines von zwei Dingen. Entweder einer von beiden geht direkt zum Anwalt - und bezahlt eine Beratung, in der es eigentlich nur um einen ersten Überblick gegangen wäre. Das ist nicht falsch, aber teuer für etwas, das noch gar keine Rechtsfrage ist. Und es setzt ungewollt ein Signal: Sobald einer „seinen“ Anwalt hat, fühlt sich der andere schnell in der Defensive.

Oder beide verbringen Abende damit, sich Informationen aus dem Netz zusammenzusuchen: Foren, Ratgeberseiten, Videos, KI-Chats. Das Ergebnis ist fragmentiert, teilweise veraltet und ohne Bezug zur eigenen Situation. Was in einem Artikel über Unterhalt steht, passt vielleicht zu einer ganz anderen Einkommens- und Betreuungslage als eurer.

Das eigentliche Risiko: zwei Recherchen, zwei Wahrheiten

Wenn sich beide unabhängig voneinander informieren, sammeln sie fast zwangsläufig unterschiedliche Informationen - je nachdem, welcher Artikel, welches Video oder welche KI-Antwort zuerst kam und welche Schlüsse man daraus gezogen hat. Der eine hat gelesen, dass das Haus „sowieso halbiert“ wird. Die andere hat gelesen, dass Unterhalt „nach drei Jahren endet“. Beides stimmt so pauschal nicht, aber beide halten es für Fakten.

Dann passiert etwas, das sich niemand vorgenommen hatte: ein Streit in der Küche, abends, während die Kinder schlafen, noch bevor überhaupt ein Anwalt involviert ist. Nicht über die Trennung selbst - die ist ja entschieden -, sondern darüber, wessen Informationen eigentlich stimmen. Aus einer Sachfrage wird eine Machtfrage, und das Vertrauen, das ihr für eine einvernehmliche Lösung braucht, bekommt den ersten Riss.

Paare, die sich im Guten trennen wollen, streiten selten über die Trennung. Sie streiten darüber, wer mit seinen Informationen recht hat. Das lässt sich vermeiden, wenn beide von derselben Quelle aus starten.

Mit einer gemeinsamen Informationsbasis diskutiert ihr eure eigentlichen Themen - wie die Kinder betreut werden, wer in der Wohnung bleibt, wie ihr das Ersparte aufteilt - statt über widersprüchliche Fakten. Das ist der vielleicht wichtigste Schritt einer einvernehmlichen Scheidung, und er kostet nichts außer der Entscheidung, ihn gemeinsam zu gehen.

Die Checkliste: Was bei einer Scheidung zu regeln ist

Nicht jeder Punkt betrifft jedes Paar. Aber jeder Punkt sollte einmal bewusst angeschaut und entweder geregelt oder ausdrücklich als „nicht relevant“ abgehakt werden. Die Tabelle zeigt, worum es jeweils geht und ob eine bestimmte Form nötig ist.

Regelungspunkte einer einvernehmlichen Scheidung in Deutschland und ihre Form
ThemaWorum es gehtForm / Hinweis
Scheidung selbstTrennungsjahr, Scheidungsantrag, Zustimmung der anderen SeiteAntrag nur über einen Anwalt; die zustimmende Seite braucht keinen eigenen
Sorge und UmgangBetreuungsmodell (Residenz-, Nest- oder Wechselmodell), Ferien, Feiertage, ÜbergabenGemeinsame Sorge bleibt in der Regel bestehen; Absprachen schriftlich festhalten
KindesunterhaltWer zahlt wie viel, wer bekommt das Kindergeld, Sonderbedarf wie Klassenfahrt oder ZahnspangeOrientierung an der Düsseldorfer Tabelle; ein Verzicht ist unwirksam
TrennungsunterhaltUnterhalt zwischen den Eheleuten bis zur Rechtskraft der ScheidungAuf künftigen Trennungsunterhalt kann man nicht wirksam verzichten
Nachehelicher UnterhaltOb und wie lange nach der Scheidung Unterhalt fließtVereinbarung vor Rechtskraft der Scheidung braucht Notar oder gerichtliches Protokoll
EhewohnungWer bleibt, wer zieht aus, bis wann, wer zahlt Miete oder KreditMietvertrag und Vermieter mitdenken
Hausrat und AutoMöbel, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, HaustiereFormfrei regelbar; Liste anlegen spart Streit
ImmobilieVerkauf, Übernahme durch einen, Auszahlung, KreditablösungGrundbuchänderung nur über den Notar
ZugewinnausgleichWas jeder während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hatStichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags; Vereinbarung im Verfahren braucht Notar oder Gericht
VersorgungsausgleichTeilung der in der Ehe erworbenen RentenanwartschaftenLäuft automatisch über das Gericht (bei Ehen ab 3 Jahren); Ausschluss nur notariell oder gerichtlich
Schulden und KontenGemeinsame Kredite, Gemeinschaftskonto, Vollmachten, BürgschaftenGegenüber der Bank haften beide weiter, egal was intern vereinbart ist
Steuern, Versicherungen, ErbeSteuerklasse, Krankenversicherung, Begünstigte in Lebensversicherungen, TestamentEhegattenerbrecht besteht bis kurz vor der Scheidung fort - Testament prüfen

Was gern vergessen wird

  • •Bezugsberechtigte in Lebens- und Risikoversicherungen: Steht dort noch die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner, zahlt die Versicherung im Ernstfall genau dorthin.
  • •Gemeinsame Verträge mit beiden Namen: Strom, Internet, Handyverträge, Mitgliedschaften. Wer kündigt, wer übernimmt?
  • •Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse: Sie endet mit der Rechtskraft der Scheidung - wer bisher mitversichert war, muss sich rechtzeitig selbst versichern.
  • •Steuer im Trennungsjahr: Im Jahr der Trennung ist die gemeinsame Veranlagung meist noch möglich, ab dem Folgejahr nicht mehr. Das verändert das Netto - und damit auch die Unterhaltsberechnung.
  • •Digitale Konten und Vollmachten: Online-Banking, Cloud-Fotos der Kinder, Passwörter, Vorsorgevollmachten.

Womit ihr anfangt: eine sinnvolle Reihenfolge

Die Liste wirkt lang, aber sie lässt sich gut in eine Reihenfolge bringen. Faustregel: Erst das, was den Alltag ab morgen betrifft, dann das, was die Zukunft betrifft, zuletzt die Formalien.

  • •1. Die Kinder: Wo leben sie, wie läuft die Woche, wer übernimmt was? Das schafft Ruhe für alle - und klärt Fragen, an denen der Unterhalt später hängt.
  • •2. Das Wohnen: Wer bleibt, wer zieht aus, und wie wird die Übergangszeit finanziert?
  • •3. Das laufende Geld: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, gemeinsame Konten und Kredite.
  • •4. Das Vermögen: Immobilie, Erspartes, Zugewinn, Hausrat.
  • •5. Die Absicherung: Versorgungsausgleich, Versicherungen, Testament, Steuern.
  • •6. Die Form: Was davon braucht einen Notar, was geht ins Scheidungsverfahren, wer stellt den Antrag?

Selbstcheck: Könnt ihr das gemeinsam angehen?

Einvernehmlich heißt nicht, dass es nicht wehtut oder dass ihr in allem einer Meinung seid. Es heißt, dass ihr Meinungsverschiedenheiten noch miteinander bearbeiten könnt. Eine ehrliche Einordnung hilft, den passenden Weg zu wählen:

  • •Grün: Ihr könnt sachlich miteinander reden, auch wenn es mal hakt. Ihr braucht vor allem Struktur und eine gemeinsame Informationsbasis - den Rest könnt ihr weitgehend selbst erarbeiten.
  • •Gelb: Ihr wollt beide eine faire Lösung, aber bestimmte Themen kippen regelmäßig - oft Geld oder Betreuung. Hier lohnt sich eine neutrale Moderation, damit aus einzelnen Reizthemen kein Grundsatzstreit wird.
  • •Rot: Gespräche enden in Vorwürfen oder Schweigen, einer fühlt sich unter Druck gesetzt, oder es gibt Gewalt oder Drohungen. Dann ist ein gemeinsamer Weg ohne Schutz nicht der richtige Rahmen; zuerst braucht es rechtlichen Beistand und gegebenenfalls Hilfe von außen.

Was ihr selbst regeln könnt - und wo es einen Profi braucht

Den Scheidungsantrag kann in Deutschland nur ein Anwalt beim Familiengericht stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aber, wenn eine Seite anwaltlich vertreten ist; die andere stimmt zu und braucht keinen eigenen Anwalt. Wichtig zu wissen: Dieser Anwalt vertritt nur seine Mandantin oder seinen Mandanten, nicht euch beide. Wer ganz sichergehen will, lässt die fertige Vereinbarung zusätzlich von einem eigenen Anwalt gegenlesen - das ist deutlich günstiger, als jede Frage einzeln zu verhandeln.

Viele Punkte - Betreuung, Wohnung, Hausrat, Aufteilung von Konten - könnt ihr formfrei untereinander vereinbaren. Andere brauchen eine bestimmte Form, damit sie wirksam sind: Grundstücksgeschäfte, ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt oder den Zugewinn während des laufenden Verfahrens. Dafür gibt es die Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar. Der Notar beurkundet allerdings ein Ergebnis - verhandeln müsst ihr es vorher selbst.

Eine gemeinsame Basis statt zwei Recherchen: So hilft medipact

medipact ist Online-Mediation als geführtes Verfahren und genau für Paare gebaut, die ihre Trennung gemeinsam regeln wollen. Der Kern ist dabei derselbe Gedanke wie oben: Beide arbeiten von Anfang an in derselben Struktur, mit denselben Informationen und entlang derselben Themenliste.

  • •Ein gemeinsamer Start: Wer den Fall anlegt, lädt die andere Seite wertschätzend ein. Beide sehen dieselben Schritte - niemand hat einen Wissensvorsprung, niemand fühlt sich überrumpelt.
  • •Alle Themen an einem Ort: Kinder, Wohnung, Unterhalt, Vermögen. Nichts geht unter, und ihr arbeitet die Punkte in einer sinnvollen Reihenfolge ab.
  • •Schreiben in eurem Tempo: Ihr antwortet, wenn ihr ruhig seid, nicht spätabends im Affekt.
  • •Neutrale Begleitung: Ein Mediator achtet darauf, dass beide gehört werden - und greift ein, wenn ein Thema von Grün auf Gelb kippt.
  • •Ein Ergebnis, das trägt: eine schriftliche Vereinbarung, mit der ihr zum Notar und ins einvernehmliche Scheidungsverfahren gehen könnt.
  • •Planbare Kosten: Für einvernehmliche Scheidungen 299 € pro Partei - ihr kennt den Preis, bevor ihr startet.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Unterhaltshöhen, Fristen und Formerfordernisse hängen von eurer konkreten Situation ab.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was muss bei einer einvernehmlichen Scheidung geregelt werden?

Die Betreuung der Kinder, Kindes- und Ehegattenunterhalt, die Ehewohnung, Hausrat, Immobilie und Vermögen (Zugewinn), der Versorgungsausgleich sowie gemeinsame Schulden, Konten, Versicherungen und Steuern. Nicht jeder Punkt betrifft jedes Paar, aber jeder sollte einmal bewusst geprüft werden.

Braucht man bei einer einvernehmlichen Scheidung zwei Anwälte?

Nein. Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen, die andere Seite kann ohne eigenen Anwalt zustimmen. Der Anwalt vertritt aber nur eine Seite. Wer unsicher ist, lässt die fertige Vereinbarung zusätzlich unabhängig gegenlesen.

Womit fängt man bei einer Scheidung am besten an?

Mit dem, was den Alltag sofort betrifft: Betreuung der Kinder und Wohnsituation. Danach laufende Finanzen und Unterhalt, dann Vermögen und Absicherung, zuletzt die Formalien wie Notar und Scheidungsantrag. Wichtig ist, dass beide von derselben Informationsbasis ausgehen.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Nach Ablauf des Trennungsjahres dauert das gerichtliche Verfahren bei Einigkeit oft nur einige Monate. Den größten Zeitanteil hat meist der Versorgungsausgleich, weil das Gericht Auskünfte der Rententräger einholt. Wer seine Vereinbarung fertig mitbringt, spart sich zusätzliche Runden.

Kann man bei einer Scheidung auf Unterhalt verzichten?

Nur eingeschränkt. Auf Kindesunterhalt und künftigen Trennungsunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden. Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist möglich, muss vor Rechtskraft der Scheidung aber notariell oder gerichtlich protokolliert werden und darf niemanden unangemessen benachteiligen.

Worum es hier geht

Kein Termin im Raum. Und kein Zoom-Call.

medipact ist ein geführtes Verfahren. Beide Seiten gehen getrennt voneinander durch dieselben Schritte – Fragen, Auswahlmöglichkeiten, Prioritäten. Sie müssen sich nicht gegenübersitzen, nichts vorbereiten und nichts formulieren: Wer mitten im Streit steckt, schreibt keine guten Texte.

Ein zertifizierter Mediator kommt dort dazu, wo es einen Menschen braucht – in einzelnen Videositzungen, an den strittigen Punkten. Nicht in sechs Terminen, in denen erst einmal sortiert wird.

Die Struktur ersetzt nicht den Mediator. Sie ersetzt die Stunden, in denen er zugehört hat, statt zu vermitteln.